FLUGBESCHRÄNKUNGEN

Informationspflicht zu Luftraumsperrungen:

Es ist zu beachten, dass gem. § 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG in der aktuell gültigen Fassung)
Flugmodelle Luftfahrzeuge sind. Somit gilt, dass jeder Modellflieger Teilnehmer am Luftverkehr
ist und sich so zu informieren und zu verhalten hat, dass Sicherheit und Ordnung im
Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den
Umständen vermeidbar behindert oder belästigt wird.

Dies beinhaltet auch die Pflicht jedes Piloten sich vor der Aufnahme des Flugbetriebs über temporäre Luftraumsperrungen
zu informieren!